Der EuGH hat zu den Vorlagefragen des OLG Wiesbaden wegweisende Urteile gefällt, die der Realität der Schufa-Abfragen Rechnung tragen. Im Vorfeld hatte die Schufa ihre Kunden angegeschrieben und um eine Bestätigung gebeten, dass die Schufa-Abfrage nur ein Baustein in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit darstelle. Zudem wird die Speicherfrist bei den gesammelten Daten von über 40 Mio. Personen zurechtgestutzt. Auch die Hessische Landesdatenschutzbehörde erlitt eine Niederlage. Sie hatte das Vorgehen der Schufa nicht beanstandet und wehrte sich gegen eine gerichtliche Überprüfung Ihres Beschlusses.
Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Urteil die Schadensersatzforderung einer Facebook-Nutzerin wegen immateriellen Schadens trotz Datenschutzverletzung abgewiesen. Quelle: netzpolitik.org. Demnach muss auch ein immaterieller Schaden konkret nachgewiesen werden. Das Urteil belegt, wie es Betroffenen schwer gemacht wird, einen Schadensersatz für eine Datenschutzverletzung einzuklagen. Der Aktivist Max Schrems sieht das Urteil kritisch: Insgesamt seien „die deutschen Gerichte und die deutsche juristische Literatur traditionell gegen Schadenersatz im Datenschutz“. Leider handele es sich bei vielen Urteilen in Deutschland primär um eine Weigerung, EU-Recht umzusetzen, so Schrems weiter. „Wir sehen aber auch mehr und mehr korrekt Entscheidungen.“ (ibid.).
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung europarechtswidrig ist. Quelle: Süddeutsche Zeitung