03.10.2023

Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Urteil die Schadensersatzforderung einer Facebook-Nutzerin wegen immateriellen Schadens trotz Datenschutzverletzung abgewiesen. Quelle: netzpolitik.org. Demnach muss auch ein immaterieller Schaden konkret nachgewiesen werden. Das Urteil belegt, wie es Betroffenen schwer gemacht wird, einen Schadensersatz für eine Datenschutzverletzung einzuklagen. Der Aktivist Max Schrems sieht das Urteil kritisch: Insgesamt seien „die deutschen Gerichte und die deutsche juristische Literatur traditionell gegen Schadenersatz im Datenschutz“. Leider handele es sich bei vielen Urteilen in Deutschland primär um eine Weigerung, EU-Recht umzusetzen, so Schrems weiter. „Wir sehen aber auch mehr und mehr korrekt Entscheidungen.“ (ibid.).

07.09.2023

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung europarechtswidrig ist. Quelle: Süddeutsche Zeitung